OHG Förderverein
neuer OHG Fördervereinsvorstand
1. Vorsitzender: Herr Herbert Thomas
Stellvertreter: Herr Markus Stehmann
Schatzmeisterin: Frau Claudia Puscz
Schriftführerin: Frau Doris Hoffmann
Förderverein Otto-Hahn-Gymnasium Herne
Förderverein
| Satzung Förderverein
| Geschichte Förderverein
Seit der Gründung des Fördervereins des Otto-Hahn-Gymnasiums am 19.03. 1970 sind mehr als vier Jahrzehnte vergangen.
In dieser Zeit ist er ein fester Bestandteil des Schullebens geworden. Der Förderverein ist ein gutes Beispiel für die gelungene Zusammenarbeit von Schule, Elternschaft und Lehrer im Interesse der Schülerinnen und Schüler des Otto-Hahn-Gymnasiums.
Die finanziellen Mittel, die teilweise erforderlich sind, sind nicht immer im Etat der Schule vorhanden gewesen. Insoweit konnte der Förderverein -zumindest in vielen Fällen - eine finanzielle Mithilfe leisten.
Auch in Zeiten der Rezession wollen wir uns bemühen, Schulprojekte, Lehrmaterialanschaffungen, Schulfahrten und sonstige Maßnahmen, die für die Durchführung eines sinnvollen Schulablaufes notwendig sind, zu unterstützen.
Für die bisher geleistete Unterstützung der Schule durch Beiträge und Spenden an den Förderverein sagen wir ein herzliches Dankeschön. Ein besonderer Dank gilt denjenigen, die in früheren Vorständen die Arbeit des Fördervereins organisiert haben.
Die Arbeit des Fördervereins können Sie durch eine Spende unterstützen.
Die Höhe der Spende ist in Ihr persönliches Ermessen gestellt, dem Förderverein ist jedes Engagement willkommen.
Bitte benutzen Sie hierfür einen Überweisungsträger. Da der Förderverein ein gemeinnütziger Verein ist, ist Ihre Spende von der Steuer absetzbar. Bei Spenden bis zu 50 € reicht dafür die Durchschrift des Überweisungsträgers - für höhere Spenden stellt der Verein eine Spendenquittung aus.
Zusätzlich zu Ihrer Spende können Sie auch Mitglied des Vereines werden. Dazu erklären Sie bitte schriftlich Ihren Beitritt. Ihr Vereinsbeitrag beträgt derzeit 6 € pro Jahr. Auch dieser Beitrag ist ebenso wie eine Spende von der Steuer absetzbar.
Spendenkonto Förderverein Otto-Hahn-Gymnasium
Sparkasse Herne
Konto Nr.: 101 14 44
BLZ: 432 500 30
§ 1
Der Verein führt den Namen "Förderer des Otto-Hahn-Gymnasiums e. V.". Der Verein hat seinen Sitz in Herne, Hölkeskampring 168, 44625 Herne und ist im Vereinsregister des Amtsgerichts Herne unter der Registernummer VR 158 eingetragen.
§ 2
Zweck des Vereins ist die Förderung der Arbeit des Otto-Hahn-Gymnasiums im Zusammenwirken mit dem Lehrerkollegium, der Elternpflegschaft und der SV (Schülervertretung).
Der Verein will Geldmittel und Sachwerte bereitstellen für Maßnahmen, die zur Durchführung der schulischen Aufgaben notwendig sind und für die der Schuletat keine oder nur unzureichende Mittel vorsieht. Außerdem will der Verein die Interessen der Schule und ihrer Schüler in der Öffentlichkeit wahren und fördern.
§ 3
Der Verein ist ausschließlich gemeinnütziger Verein. Jede auf Gewinn gerichtete Geschäftstätigkeit ist ausgeschlossen.
§ 4
Mitglied kann jede natürliche und juristische Person werden, die die Arbeit des Vereins unterstützen will, in erster Linie die Eltern der Kinder, die das Otto-Hahn-Gymnasium besuchen oder besucht haben, ehemalige Schüler und die Lehrer der Schule.
Die Mitgliedschaft beginnt mit der schriftlichen Beitragserklärung. Die Mitgliedschaft endet:
a) durch schriftliche Austrittserklärung, die nur zum Schluss des Vereinsjahres nach einmonatiger Kündigung zulässig ist,
b) durch Ausschluss mit einfacher Mehrheit des Vorstandes
- bei schuldhafter Verletzung des Vereinszwecks,
- bei Nichtzahlung von mindestens 2 Jahresbeiträgen.
Dem Betroffenen ist vorher Gelegenheit zum Gehör zu geben.
§ 5
Jedes Mitglied hat das Recht, an den Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen sowie auf den Mitgliederversammlungen Anträge zu stellen. Die Mitglieder verpflichten sich, regelmäßig einen Mindestbeitrag zu zahlen und den Vereinszweck zu fördern. Das Vereinsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 6
Beiträge können von der Mitgliederversammlung festgesetzt werden.
§ 7
Organe des Vereins sind:
a) der Vorstand
b) die Mitgliederversammlung
§ 8
Der Vereinsvorstand besteht aus:
a) den ersten Vorsitzenden
b) dem zweiten Vorsitzenden
c) dem Schatzmeister
d) dem jeweiligen Schulleiter
Die Amtszeit beträgt jeweils 3 Jahre. Wiederwahl ist zulässig. Der Vorstand wird in der Mitgliederversammlung durch Handzeichen oder auf Verlangen durch Stimmzettel gewählt. Gewählt ist derjenige, der die Mehrheit der abgegebenen Stimmen auf sich vereinigt, bei Stimmgleichheit entscheidet das Los. Den Vorsitz bei der Wahl führt ein Mitglied, das von der Versammlung gewählt wird.
Der Vorstand entscheidet über die satzungsmäßige Verwendung der Mittel mit einfacher Mehrheit. Bei notwendigen Sofortmaßnahmen können der Vorsitzende, dessen Vertreter oder der Schatzmeister über Beträge bis zu 600,00 € zusammen mit einem Mitglied des Vorstandes verfügen.
Der erste Vorsitzende beruft und leitet die Vorstandssitzung und die Mitgliederversammlung. Er erstattet den Jahresbericht. Für den Fall seiner Abwesenheit führt der zweite Vorsitzende die Geschäfte.
Der Schatzmeister verwaltet das Vereinsvermögen. Er erstattet den Kassenbericht.
Zwei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam den Verein gerichtlich und außergerichtlich.
Er ist Vorstand im Sinne des § 26 BGB.
§ 9
Die Mitgliederversammlung soll vom Vorsitzenden einmal im Vereinsjahr, und zwar möglichst im ersten Tertial, durch schriftliche Mitteilung mit mindestens zweiwöchiger Frist einberufen werden.
Sollen Satzungsänderungen beschlossen werden, so muss die Mitteilung den Hinweis darauf enthalten.
Ferner hat der Vorsitzende auf schriftliches mit einer Tagesordnung versehenes Verlangen von mindestens 30 Mitgliedern eine Mitgliederversammlung innerhalb von 4 Wochen einzuberufen.
Die Mitgliederversammlung wählt den Vorstand sowie 2 Kassenprüfer, nimmt den Jahresbericht über das abgelaufene Vereinsjahr entgegen, gibt Anregungen für die Verwendung des Vereinsvermögens und beschließt die zur Erreichung des Vereinszwecks erforderlichen Maßnahmen. Sie erteilt dem geschäftsführenden Vorstand Entlastung.
Ein Vertreter des Lehrerkollegiums, der Vertreter der Schulpflegschaft und der SV sollen zu den Mitgliederversammlungen eingeladen werden.
Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der Erschienenen beschlussfähig. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Bei Satzungsänderungen jedoch ist die Dreiviertelmehrheit der erschienenen Mitglieder notwendig.
Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden schriftlich abgefasst und vom Vorsitzenden und dem Schriftführer unterschrieben.
§ 10
Die aus Vereinsmitteln beschafften Gegenstände bleiben Eigentum des Vereins und werden der Schule als Leihgabe überlassen. Handelt es sich um reine Verbrauchsgüter oder um wirtschaftliche Zuwendungen an Schüler, so gehen diese in das Eigentum der Schule oder der Zuwendungsempfänger über.
Bei einer Auflösung des Vereins, für die eine 4/5 Mehrheit aller Mitglieder erforderlich ist, oder bei einer Schließung der Schule fällt das Vereinsvermögen an den jeweiligen Schulträger, der das Vermögen satzungsgemäß zu verwenden hat.
Der Förderverein des Otto-Hahn-Gymnasiums e.V.
Die Idee zur Gründung des Fördervereins kam am 09.03.1970 auf. Im Zuge dessen wurde am 19.03.1970 eine Satzung durch den vorgesehenen Vorstand formuliert, die notarielle Beurkundung erfolgte am 29.05.1970.
Die Eintragung in das Vereinsregister beim Amtsgericht Herne ist bereits kurze Zeit später am 03.06.1970 unter der Bezeichnung „Förderer des Otto-Hahn-Gymnasiums e.V." erfolgt.
Bei der Gründung betrug die Anzahl der Mitglieder sieben, zurzeit hat der Verein 82 Mitglieder.
Seitdem gab es chronologisch wechselnde Vorstände, wobei die Vorsitzenden wie folgt hießen:
1970 - 1973 Dr. Karlheinz Rellensmann
1973 - 1977 Julius Zumbusch
1977 - 1988 Hans-Kurt Wetzel
1988- 1998 Jürgen Metz
1998 - 2002 Diethelm Lahnstein
2002 - 2011 Wolfgang Bruch
ab 2011 - Herbert Thomas
Aus den Anfängen heraus entwickelte sich sehr bald zwischen Schule und Förderverein eine fruchtbare und vor allem für die Schüler nutzbringende Zusammenarbeit. Die aus den Beiträgen, Spenden und Erlösen angeschafften Gegenstände haben nach und nach in allen Bereichen dazu beigetragen, dass der Unterricht abwechslungsreicher sowie nach den neuesten pädagogischen Erkenntnissen gestaltet werden konnte. Für den Unterricht wurden der Schule im Zuge der Jahre - ohne Anspruch auf Vollständigkeit dieser Aufzählung - zur Verfügung gestellt:
Musikinstrumente, Stereoanlagen, Boxen, sonstiges elektronisches Zubehör, Computer, Ausstattungen für den Biologieraum, Farben, Mannschaftstrikots, Bälle, Taucherflossen, Hockeytore, Tischtennisplatten, Skier etc.
Diese Reihe ließe sich beliebig fortführen. Damit ist das Otto-Hahn-Gymnasium in vielen Bereichen vorbildlich ausgestattet. Auch die Präsenz im Internet muss als hervorragend bezeichnet werden.
Im Jahre 2003 ist die Gründungssatzung im Hinblick auf zwischenzeitlich eingetretene gesetzliche Neuregelungen stark überarbeitet worden. Sie befindet sich derzeit auf dem neuesten Stand.
Dass der Förderverein mittlerweile ein kaum wegzudenkender Bestandteil des Schullebens geworden ist, bezeugen im besonderen Maße Aktivitäten bei dem Unterstufensport- und Spielfest, beim Sponsorenlauf sowie bei der Durchführung von Konzerten und Theateraufführungen.
Der Förderverein des Otto-Hahn-Gymnasiums hat sich zur Aufgabe gemacht, die Schule materiell und ideell zu unterstützen. Dies geschieht durch:Bereitstellung von Sachwerten für notwendige, dem Zweck der Schule dienende Maßnahmen, für die der Schuletat keine oder nur unzureichende Mittel vorsieht.
Unterstützung der Arbeit der Schulpflegschaft und der Eltern.
Vertretung der Interessen der Schule und ihrer Schülerinnen/Schüler in der Öffentlichkeit.Einmal im Jahr findet eine Mitgliederversammlung statt, in der der Vorstand Rechenschaft über seine Tätigkeit des vergangenen Jahres ablegt. Fernerhin wird alle 3 Jahre ein neuer Vorstand gewählt, wovon jedoch der Schulleiter/die Schulleiterin ausgenommen ist. Dieser/diese ist Kraft seines/ihres Amtes geborenes Mitglied des Vorstandes. Derzeit setzt sich der Vorstand wie folgt zusammen:
1. Vorsitzender: Herr Herbert Thomas
Stellvertretender Vorsitzender: Herr Markus Stehmann
Schulleiter:Herr Egon Steinkamp
Schatzmeisterin:Frau Claudia Puscz
Schriftführerin: Frau Doris Hoffmann
Der Vorstand trifft sich darüber hinausgehend mindestens zweimal jährlich, um über die Verwendung von Spenden, Mitgliedsbeiträgen und Einnahmen zu beraten, damit finanzielle Unterstützungen rechtzeitig zum Wohle der Schülerinnen und Schüler eingesetzt werden können. Eltern, Lehrer und Organe der Schule können sich mit Wünschen und Anregungen jederzeit an den Vorstand des Fördervereins wenden.
Auch in Zeiten der Rezession will sich der Förderverein bemühen, Schulprojekte, Lehrmaterialanschaffungen, Schulfahrten und sonstige Maßnahmen, die für die Durchführung eines sinnvollen Schulablaufes notwendig sind, zu unterstützen.
Für die bisher geleistete Unterstützung der Schule sagen wir allen, die durch Beiträge, Spenden und persönlichen Einsatz hierzu beigetragen haben, herzlichen Dank. Ein besonderer Dank gilt denjenigen, die in den früheren Vorständen die Arbeit des Fördervereines organisiert haben. Nur durch private Aktivitäten, die über die übliche Mitwirkung im Schulalltag hinausgehen, kann die Existenz eines Fördervereines für die Zukunft sichergestellt werden.
Für den Vorstand
Herbert Thomas
1. Vorsitzender des Vereins
„Förderer des Otto-Hahn-Gymnasiums e.V."