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Zentrale Prüfung Stufe 9/10

ZP 10



Zentrale Prüfungen am Ende der Klasse 10

Informationen, Dokumente und Materialien zum Abschlussverfahren am Ende der Sekundarstufe I*

Der mittlere Schulabschluss (Fachoberschulreife) und der Hauptschulabschluss nach Klasse 10 werden in Nordrhein-Westfalen seit dem Schuljahr 2006/07 in einem neuen Abschlussverfahren vergeben. Alle Schülerinnen und Schüler der 10. Klassen an Hauptschulen, Realschulen, Gymnasien und Gesamtschulen nehmen daran teil. Abendrealschulen, Waldorfschulen und Förderschulen nehmen ab dem Schuljahr 2008/2009 an dem Verfahren teil.
Den Kern bilden dabei schriftliche Prüfungen mit zentral gestellten Aufgaben in den Fächern Deutsch, Mathematik und einer Fremdsprache. Dabei kann in Gymnasien und Gesamtschulen Englisch auf Wunsch der Schülerinnen und Schüler durch eine andere Fremdsprache ersetzt werden, wenn diese ab Klasse 5 unterricht wurde.
Schülerinnen und Schüler an Gymnasien, die ab dem Schuljahr 2010/2011 nach Schulzeitverkürzung an Gymnasien in die gymnasiale Oberstufe eintreten, nehmen nicht an den zentralen Prüfungen am Ende der Klasse 10 teil. Im Gymnasium werden dann die Abschlüsse erworben nach Maßgabe der Verordnung über den Bildungsgang und die Abiturprüfung in der gymnasialen Oberstufe (APO-GOSt, u. a. § 40(2) Hauptschulabschluss und Fachoberschulreife)
Dieses Angebot informiert über das Abschlussverfahren, insbesondere über die schriftlichen Prüfungen mit zentral gestellten Aufgaben. Die Unterrichtsvorgaben und die Beispielarbeiten werden hier veröffentlicht. Darüber hinaus werden Erlasse des Ministeriums für Schule und Weiterbildung sowie weitere Dokumente und Informationen bereitgestellt.

Nähere Informationen und Aktualisierungen finden Sie hier!

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