Zentralabitur
Abschlüsse Gymnasium
Mit der Versetzung am Ende der 9. Klasse (im Schuljahr 2009/10 letztmalig am Ende der 10. Klasse) wird die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe des Gymnasiums, der Gesamtschule oder entsprechender vollzeitschulischer Bildungsgänge des Berufskollegs erreicht.
Der mittlere Schulabschluss wird nach zehn aufsteigenden Schuljahren am Ende der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe erworben (im Schuljahr 2009/10 letztmalig am Ende der Sekundarstufe I, Klasse 10)
Als weitere Abschlüsse der Sekundarstufe I können erworben werden:
* ein dem Hauptschulabschluss gleichwertiger Abschluss am Ende der Klasse 9 ein dem Hauptschulabschluss nach Klasse 10 gleichwertiger Abschluss
Der schulische Teil der Fachhochschulreife wird nach dem ersten Jahr der Qualifikationsphase (Jahrgangsstufe 11) erworben.
Die auslaufenden Jahrgänge mit neunjähriger Gymnasialzeit erreichen den schulischen Teil der Fachhochschulreife am Ende der Jahrgangsstufe 12. Für diese Jahrgänge besteht letztmalig die Möglichkeit, auch mit der Versetzung in die Qualifikationsphase den schulischen Teil der Fachhochschulreife am Ende der Jahrgangsstufe 11 zu erwerben.
Die Allgemeine Hochschulreife (Abitur) wird am Ende der Qualifikationsphase erreicht (Jahrgangsstufe 12 im achtjährigen Gymnasium).
[Seitenanfang] Gymnasiale Oberstufe
Im verkürzten Bildungsgang gehen die Schülerinnen und Schüler mit der Versetzung am Ende der Klasse 9in die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe (Jahrgangsstufe 10) über, die mit der zweijährigen Qualifikationsphase (Jahrgangsstufe 11 und 12) fortgesetzt wird. Im 13- jährigen Bildungsgang umfasst die Oberstufe die Jahrgangsstufen 11 bis 13. Nach erfolgreichem Abschluss des Bildungsganges sowie bestandener Abiturprüfung haben die Schülerinnen und Schüler die Allgemeine Hochschulreife erworben.
alle Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Schulministeriums!